Außerbörslicher Handel und börslicher Direkthandel über die onvista bank
Wichtige Hinweise zum außerbörslichen Handel
Im außerbörslichen Direkthandel werden Geschäfte außerhalb eines organisierten Marktes (Börse) und außerhalb eines multilateralen Handelssystems im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG ausgeführt.
Nachdem Sie sich für das gewünschte Wertpapier entschieden haben, die Auswahl „Kaufen“ bzw. „Verkaufen“ getroffen sowie die gewünschte Stückzahl ergänzt haben, erhalten Sie auf der Ordermaske die Möglichkeit, neben der Orderplatzierung über den Börsenhandel auch die Order im außerbörslichen Direkthandel zu erteilen.
Hierbei besteht die Möglichkeit, zwischen einer limitierten oder einer „Quote“-Orderaufgabe zu wählen.
Quote-Orderaufgabe
Sie haben nach der „Quote“- Anfrage - je nach Handelspartner - zwischen ca. 2 und 10 Sekunden Zeit, ob Sie zu diesen Kursen kaufen bzw. verkaufen möchten. Dies wird Ihnen durch die dynamische Grafik indikativ angezeigt. Ihre Entscheidung zum Kauf bzw. Verkauf können Sie durch Anklicken des Buttons „Sofort kaufen“ bzw. „Sofort verkaufen“ vornehmen. Nimmt der Handelspartner dieses Angebot an, erhalten Sie unmittelbar eine Bestätigung des Auftrages. Eine Rücknahme Ihres Auftrages ist dann nicht mehr möglich. Der Emittent bzw. Handelspartner ist nicht verpflichtet, Ihren Auftrag anzunehmen bzw. Quotes zu stellen. Insbesondere ein Überschreiten des Zeitlimits oder mögliche Kursänderungen (auch im zugrundeliegenden Basiswert) können dazu führen, dass der gestellte „Quote“ nicht mehr gültig ist und der Auftrag abgelehnt wird bzw. nicht zur Ausführung kommt.
Direkthandel mit Limitfunktion
Mit der Auswahl der Option „Limit“ in der Zeile des Handelspartners wird die Erteilung einer limitierten Direkthandelsorder eingeleitet. Als Indikation wird ein börslicher und ein außerbörslicher Kurs angezeigt, der Ihnen als Unterstützung für Ihre selbstständige Handelsentscheidung dienen kann. Abweichend zum Börsenhandel wird die Order von uns nicht direkt zum Handelspartner weitergeleitet, sondern verbleibt für die Dauer der Gültigkeit auf einer von einem Dritten betriebenen technischen Plattform – nachstehend Limitordersystem genannt –, die die von Ihnen angegebene Limit-Order mit einem vom jeweiligen Handelspartner zur Verfügung gestellten Quotedatenfeed abgleicht. Wird die von Ihnen angegebene Limit- bzw. Stop-Marke im Quotedatenfeed erreicht, löst das Limitordersystem den Orderprozess analog dem Quote-Requestverfahren aus. Der Handelspartner ist nicht verpflichtet Ihren Auftrag anzunehmen.
Bitte beachten Sie die weiteren Wichtigen Hinweise zum außerbörslichen Limithandel.
Hinweis auf Mistraderegelung
Ebenso wie für den börslichen Handel sind auch für den außerbörslichen Handel Regelungen zur Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen vorgesehen. Danach haben die Handelspartner das Recht, Geschäfte zu stornieren, die irrtümlich zu einem Preis abgeschlossen wurden, die erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder einem Bedienungsfehler beruhen. Die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Emittenten können Sie unter folgenden Link einsehen: Außerbörslicher Direkthandel.
Die aktuellen Gebühren für den außerbörslichen Handel entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Basisinformationsblätter (KID) für strukturierte Produkte (PRIIP)
Einen Kaufauftrag in Bezug auf ein PRIIP sollten Sie erst dann aufgeben, wenn Sie das verfügbare KID hinreichend zur Kenntnis genommen haben. Über einen Link in der Ordermaske können Sie kostenlos ein PDF mit dem jeweiligen KID einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. Sollte für ein PRIIP kein erforderliches KID vorhanden sein, wird die onvista bank in Bezug auf ein solches PRIIP nur Verkaufsaufträge entgegennehmen. Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung des KID der jeweilige Produkthersteller/ Emittent verantwortlich ist. Für die Detailregelungen bezüglich PRIIP/ KID wird auf § 5 Absatz 7 bis 12 der „Spezialbedingungen über die Ausführung von Wertpapier- und Termingeschäften“ („D BANK BEDINGUNGEN“) hingewiesen. Durch den Klick auf „Gelesen und Einverstanden“ erklären Sie sich einverstanden, dass die onvista bank Ihnen das jeweilige Basisinformationsblatt (KID) ausschließlich elektronisch per PDF zu Verfügung stellt.
Wichtiger Hinweis:
Der Handel über außerbörsliche Limitsysteme, die mit Limitordersystemen an einem organisierten Markt nicht vergleichbar sind, birgt systemimmanente Risiken, die Sie bei deren Nutzung akzeptieren müssen. Insbesondere könnte es z. B. aufgrund von technischen Fehlfunktionen oder durch Nichtannahme des Handelspartners dazu kommen, das Aufträge nicht zur Ausführung gelangen, obwohl Ihr Kurslimit bzw. die Stop-Marke erreicht wurde.
Wichtige Hinweise zum außerbörslichen Limithandel
Limit- und Stop-Orders, unabhängig davon ob tages- oder längerfristig gültig, gab es bisher nur an der Börse. Mit dem außerbörslichen Limithandel der onvista bank können Sie ab sofort über die neue Option "Limit" im Bereich „Direkthandel“ diese Orderzusätze auch im Direkthandel nutzen.
- Ordergültigkeit: Orders sind tages- oder längerfristig gültig – maximal 90 Tage.
- Ordertypen: Limit, Stop und Stop Limit (ein weiterer Ausbau ist geplant).
- Schnellstmöglicher Handel durch vollelektronische, direkte Orderübermittlung.
- Ausführung Ihrer Order auch vor Börseneröffnung und nach Börsenschluss durch Handelszeiten bis zu 22:00 Uhr je nach Handelspartner.
Die Partner, bei denen Sie diese außerbörslichen Limitorders platzieren können, haben wir in unserer Handelspartnerübersicht für Sie gekennzeichnet. Sie finden diese Übersicht auf unserer Internetseite unter Handelszeiten.
Ordererteilung
Orders können bei Verfügbarkeit des Systems 24 Stunden am Tag eingestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass außerhalb der Handelszeiten in unregelmäßigen Abständen Wartungsfenster bestehen, so dass das System kurzfristig nicht zur Verfügung stehen kann. Eine Order kann maximal 90 Tage gültig sein, solange das Wertpapier nicht vorher fällig ist. Neue Orders werden grundsätzlich bis 10:00 Uhr des Fälligkeitstages des jeweiligen Wertpapiers angenommen. Dies weicht jedoch je nach Emittent ab. Im Falle von unzulässigen Limitzusätzen, zu hohen Ordervolumen oder technischen Schwierigkeiten kann Ihre Order vom Handelspartner zurückgewiesen werden bzw. aus anderen Gründen nicht zur Ausführung gelangen, obwohl Ihr Kurslimit erreicht wurde. Der Emittent bzw. Handelspartner ist nicht verpflichtet, Ihren Auftrag anzunehmen.
Orderänderung und Orderstreichung
Orderänderungen sind nicht möglich. Wenn Sie eine Order ändern möchten, so müssen Sie diese streichen und neu aufgeben.
Orderstreichungen werden nur während der Handelszeiten des jeweiligen Handelspartners verarbeitet. Orders außerhalb dieser Zeiten nehmen wir entgegen und leiten diese zu Beginn der Handelszeit des jeweiligen Handelspartners weiter.
Bei Kapitalveränderungen eines Basiswertes werden die sich darauf beziehenden Optionsscheine und Zertifikate in der Regel vom jeweiligen Emittenten in ihrer Struktur angepasst. In diesem Fall hat eine Kapitalveränderung keinerlei Auswirkungen auf Ihre erteilte Optionsschein- oder Zertifikateorder und erteilte Limits. Maßgeblich sind die Emissionsbedingungen des jeweiligen Emittenten.
In folgenden Fällen kann es zu einer automatischen Streichung durch den Handelspartner bzw. die Handelsplattform kommen:
- Am Ende des Handelstages werden alle nicht ausgeführten Orders, deren Gültigkeit erreicht ist, aus dem Orderbuch gelöscht.
- Am Fälligkeitstag eines Wertpapiers werden alle noch offenen Orders in diesem Wertpapier um 10:00 Uhr automatisch gestrichen.
- Wird ein Knock-Out Produkt ausgeknockt, wird es je nach Handelspartner und je nach Produkt zu 0,001 EUR angekauft. Verkaufsorders, die zu diesem Preis ausführbar sind, werden ausgeführt, alle anderen Orders werden automatisch gelöscht.
- Wird der Handel in einem Wertpapier ganz eingestellt (Beispiele: Delisting, vorzeitige Rückzahlung gem. Emissionsbedingungen), so werden sämtliche sich auf dieses Wertpapier beziehenden Orders aus dem Orderbuch gelöscht.
- Wird ein Basiswert an einer Börse vom Handel ausgesetzt, so liegt es im Ermessen des Handelspartners, alle offenen Orders in Wertpapieren, die sich auf diesen Basiswert beziehen, ebenfalls zu streichen. Bei einer Volatilitätsaussetzung eines Basiswertes bleiben die Orders hingegen weiterhin im Orderbuch.
- Kommt es zu einer kursverändernden Kapitalmaßnahme wird der Emittent in der Regel eventuell offene Orders, die vor dem Ex-Tag eingestellt wurden, streichen. Eine entsprechende Verpflichtung zur Streichung besteht hingegen nicht. Sofern Sie bei einer derartigen Kapitalmaßnahme sicherstellen wollen, dass Ihre Order nicht ausgeführt wird, müssen Sie daher die entsprechende Orderlöschung rechtzeitig vor dem Ex-Tag selber vornehmen.
Hinweis: Bei einer Handelsunterbrechung oder -aussetzung ist die onvista Bank berechtigt aber nicht verpflichtet, etwaige offene Aufträge zu löschen.
Orderausführung
Die Ausführung Ihrer Order erfolgt ausschließlich zu von den Handelspartnern bereitgestellten Preisen und Volumina und ausschließlich zu deren Handelszeiten. Das bedeutet, dass offene Kauforders im Handelssystem unserer Partner fortlaufend gegen deren jeweils aktuellen Briefkurs, Verkaufsorders gegen deren Geldkurs auf Ausführbarkeit geprüft werden. Eine Ausführung von Kundenorders untereinander findet nicht statt.
Es gilt weiterhin das First-in-First-Out Prinzip (FiFo):
Die Orders werden nach der zeitlichen Einstellung berücksichtigt, d.h. Orders, die zuerst im Orderbuch der Handelspartner eingegangen sind, werden auch zuerst ausgeführt (FiFo). Nachfolgende Orders werden nacheinander ausgeführt, d.h. es gilt immer das FiFo-Prinzip.
Reicht das vom Handelspartner bereitgestellte Volumen nicht aus, um eine oder mehrere offene Orders vollständig auszuführen, so kann Ihre Order vom Handelspartner zurückgewiesen werden, sofern das maximale Ordervolumen insgesamt überschritten ist. Teilausführungen werden bei der onvista bank im außerbörslichen Limithandel nicht zugelassen.
Für Stop Orders gilt: Stop Buy-Orders werden zu Billigst-Orders, sobald der Preis der Briefseite des Handelspartners gleich oder höher dem Stop Limit ist, Stop Loss-Orders werden zu Bestens-Orders, sobald die Geldseite gleich oder niedriger dem Stop Limit ist. Eine solche Order wird, soweit ausreichend Stückeliquidität vorhanden ist, zum nächsten verfügbaren Preis ausgeführt. Dieser kann von Ihrem vorgegebenen Limit abweichen.
Erhöhtes Nichtausführungsrisiko
Im außerbörslichen Limithandel besteht im Vergleich zum börslichen Handel ein erhöhtes Nichtausführungsrisiko von Orders, da bei einigen Emittenten sowohl auf der Kaufseite, als auch auf der Verkaufsseite ein ausreichend quotiertes Volumen vorhanden sein muss, damit eine Order ausgeführt wird. Aus diesem Grund kann eine Order von einem Emittenten abgelehnt werden, obwohl auf einer Handelsseite ausreichend Volumen für die Ausführung vorhanden gewesen ist.
Mistraderegelung
Es gilt die Mistraderegelung des jeweiligen Handelspartners. Diese sind hier für jeden Emittenten entsprechend veröffentlicht.
Haftung, Sonstiges
Alle Informationen (insb. zu Stammdaten, Kennzahlen, Marktkursen, usw.) stammen aus Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aber keine Gewähr übernommen wird. Die Informationen werden uns, von den Emittenten oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt; für die Aktualisierung dieser Informationen sind wir ebenfalls auf Angaben von Emittenten bzw. Dritten angewiesen. Alle Kursangaben sind freibleibend. Die Aussagen dienen nur Ihrer Information und der Unterstützung Ihrer selbständigen Anlageentscheidung und stellen keine Anlageberatung der OnVista Bank dar.
Die allein maßgeblichen vollständigen Produktbedingungen und weitere Einzelheiten der Emission sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt und den dazugehörigen Nachträgen zu entnehmen. Der Verkaufsprospekt – und gegebenenfalls der aktuelle Rechenschaftsbericht – werden beim jeweiligen Emittenten bereitgehalten.
Ergänzend gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Ziffer B/21).
Wichtiger Hinweis:
Der Handel über außerbörsliche Limitsysteme, die mit Limitordersystemen an einem organisierten Markt nicht vergleichbar sind, birgt systemimmanente Risiken, die Sie bei deren Nutzung akzeptieren müssen. Insbesondere könnte es z. B. aufgrund von technischen Fehlfunktionen oder durch Nichtannahme des Handelspartners dazu kommen, das Aufträge nicht zur Ausführung gelangen, obwohl Ihr Kurslimit bzw. die Stop-Marke erreicht wurde.
Bedingungen für die Nutzung von Realtimekursen
Der Nutzer von Realtimekursen bei der onvista bank ...
- ... ist eine natürliche Person.
- ... ist kein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsunternehmen.
- ... unterliegt keiner in - oder ausländischen Banken-, Börsen-, Wertpapierhandels- oder Investmentaufsicht.
- ... nutzt die Informationen ausschließlich für seine persönlichen Zwecke, wie insbesondere die Verwaltung des eigenen Vermögens.
- ... nutzt die Informationen nicht für gewerbliche Zwecke wie etwa gewerblichen Wertpapierhandel oder die gewerbliche Verwaltung fremden Vermögens oder für eine Tätigkeit bei einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem sonstigen Unternehmen, das einer in - oder ausländischen Banken-, Börsen-, Wertpapierhandels- oder Investmentaufsicht unterliegt.
- ... nutzt die Informationen auch nicht in anderer Weise für Zwecke Dritter, wie etwa die unentgeltliche Verwaltung fremden Vermögens oder im Rahmen eines nicht-kommerziellen Investment-Clubs.
- ... leitet die Informationen nicht an Dritte weiter und wird Dritten, insbesondere solchen, die keine Privatanleger sind, keinen Zugang zu den Informationen verschaffen.
Hinweise zu den US-Realtime-Kursen
Gemäß Ihrer Zustimmung zu den Bedingungen für den Empfang und die Nutzung der US-Realtime-Kurse,
- behält sich die NYSE alle Rechte an den von ihr bereitgestellten Kursinformationen vor,
- garantiert die NYSE nicht für die Richtigkeit der Daten und
- übernimmt die NYSE keinerlei Haftung für jegliche Handelsverluste oder Folgeschäden aufgrund von Fahrlässigkeit oder jeglichem anderen Grund ausserhalb ihres Verantwortungsbereiches
Erweiterte Risikoaufklärung
Bei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Deshalb können Sie diese Geschäfte nur dann tätigen, wenn wir Sie vor Abschluss des Geschäfts über die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken informieren und Sie diese Information im Rahmen der Aktivierung Ihres Depots bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass jeder Kontoinhaber bzw. Verfügungsberechtigte, der Finanztermingeschäfte tätigen möchte, diese Informationsschrift bestätigen muss und wir Ihre Angaben vor Freischaltung für diese einer Prüfung unterziehen.
A. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften
Verfall oder Wertminderung
Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.
Unkalkulierbare Verluste
Bei Verbindlichkeiten aus Finanztermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen.
Fehlende Absicherungsmöglichkeiten
Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden.
Zusätzliches Verlustpotenzial bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen
Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Finanztermingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten.
B. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten
1. Kauf von Optionen
1.1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle
Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis.
Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z.B. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstands. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswertes) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten.
1.2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte
Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.
Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz – das ist der für die Option gezahlte Preis – liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Finanztermingeschäften mit Erfüllung per Termin.
2. Verkauf von Optionen und Finanztermingeschäfte mit Erfüllung per Termin
2.1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle
Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird.
Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d. h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist.
Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Finanztermingeschäfts (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontrakts hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.
2.2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle
Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.
Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein.
2.3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte
Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.
Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziff. 1. und 2. dieses Abschnittes 2 beschrieben ist.
3. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich
Das Geschäft: Bei manchen Finanztermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: Options- und Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln.
Options- und Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit.
Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlusts lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen.
C. Weitere Risiken aus Finanztermingeschäften
1. Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko
Das Geschäft: Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstands hiernach bestimmt (z.B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt.
Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstands gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein. Wechselkursschwankungen können
- den Wert der erworbenen Option verringern;
- den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Finanztermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen;
- den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Finanztermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstands oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern.
2. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Finanztermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschäfts ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, sodass Ihnen ein Verlust entsteht.
3. Inanspruchnahme von Kredit
Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungs-
verpflichtungen aus Finanztermingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Finanztermingeschäfts verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.
D. Verbriefung in Wertpapieren
Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z.B. Optionsschein) verbrieft sind.
E. Spezielle Risiken bei dem Handel mit Optionsscheinen
Bei der Anlage in Optionsscheinen sollten Sie sich die Funktionsweise dieser Art von Geschäft genau bewusst machen. Sie sollten sich auch Kenntnis der hier bestehenden speziellen Risiken verschaffen, die höher sind als bei anderen Anlage-
instrumenten und von dortigen Gegebenheiten unterschieden werden müssen. Sie sollten sich auch überlegen, ob Ihre Vermögenssituation den Erwerb von Optionsscheinen erlaubt und er Ihren Anlageerwartungen entspricht. Wir können Sie hier nur über die wichtigsten Risiken informieren. Vorab besteht eine sehr hohe Möglichkeit des Erleidens erheblicher Verluste, die bis zum Totalverlust des gesamten Einsatzes gehen kann.
Bitte informieren Sie sich auch hinsichtlich der exakten Optionsscheinbedingungen für den jeweiligen Optionsschein, da diese teilweise unterschiedlich sein können und bei der Beurteilung des Optionsscheins wichtig sind.
1. Risiko der Wertminderung und des Totalverlustes
Die Laufzeit eines Optionsscheines ist in der Regel befristet. Die Rechte, die Sie aus einem Optionsschein erwerben, können während der Laufzeit an Wert verlieren oder am Ende der Laufzeit verfallen. Je kürzer die Restlaufzeit des Optionsscheins ist, desto größer kann das Risiko eines Wertverlusts sein, da die verbleibende Spekulationszeit gering ist.
Der Kauf von Optionsscheinen kann unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten allein aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen und Ablauf der Laufzeit zu einem Totalverlust des von Ihnen eingesetzten Betrags führen.
Tritt die von Ihnen erwartete Kursentwicklung des Optionsscheins während der Laufzeit nicht ein, können Sie bei einem Verkauf einen Verlust erleiden. Wegen der begrenzten Laufzeit des Optionsscheins können Sie auch nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis des Optionsscheins rechtzeitig vor Laufzeitende wieder erholen wird.
Wenn sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht erfüllen oder Sie auf die Ausübung Ihrer Rechte aus dem Optionsschein verzichten oder aber die Ausübung versäumen, so verfällt Ihr Optionsschein wertlos. Sie haben dann Ihren gesamten Optionseinsatz, den Kaufpreis zuzüglich der entstandenen Kosten, verloren. Beachten Sie, dass Sie Ihre Position wegen der Möglichkeit eines wertlosen Verfalls sowie wegen der oft hohen Kursschwankungen des Optionsscheins immer überwachen müssen.
2. Preisrisiko von engen Märkten
Für Optionsscheine bestehen Märkte. Sie werden als selbstständige Wertpapiere an den Börsen gehandelt. Der Preis für die Optionsscheine bildet sich nach den Prinzipien von Angebot und Nachfrage.
Der Umfang des Markts ist bei verschiedenen Optionsscheinen sehr unterschiedlich. Neben Optionsscheinen, in denen ein reger Handel besteht (liquider Markt), gibt es Optionsscheine, bei denen kaum ein Handel besteht. Hier ist der Markt oft nicht hinreichend liquide, um eine ausreichende Marktfunktion auszuüben. Auch verhältnismäßig kleine Aufträge können in wenig liquiden Märkten zu erheblichen Preisveränderungen führen. Sie sollten sich daher über die Liquidität des Marktes informieren. Damit Sie, möglicherweise durch Ihren eigenen Auftrag, nicht zu unvorhergesehenen Preisen bei der Ausführung Ihrer Order bedient werden, sollten Sie Ihre Kauf- und Verkaufsaufträge sicherheitshalber limitieren. Sofern eine Verkaufsorder limitiert wird, besteht aber die Möglichkeit, dass sie bei Nichterreichen des Limits nicht ausgeführt wird.
3. Preisbildung
Eine wichtige Rolle bei der Bildung des Börsenpreises der Optionsscheine spielt zum einen die tatsächliche Kursentwicklung des jeweiligen Basiswertes, auf den sich der Optionsschein bezieht (z.B. Aktie, EUR-Anleihe, Währung, Index etc.), aber auch die von dem Börsenhandel erwartete künftige Kursentwicklung.
Ein Call-Optionsschein, der zu dem Kauf des Basiswertes zu einem bestimmten Preis berechtigt, verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes zurückgeht. Dagegen sinkt i.d.R. der Wert eines Put-Optionsscheins, der die Berechtigung zum Verkauf des Basiswertes zu einem bestimmten Preis beinhaltet wenn der Kurs des Basiswertes steigt.
Die Ertragschance, die ein Optionsschein dem Anleger in der Regel bietet, ist der Verkauf nach einer Steigerung seines Kurswerts bzw. bei Ausübung. Da der Optionsschein i.d.R. keine anderen Erträge (z.B. Verzinsung oder Dividendenzahlung) bietet, hat dies zur Folge, dass Kursverluste des Optionsscheins nicht durch andere Erträge ausgeglichen werden können.
4. Risiko der Hebelwirkung
Im Verhältnis zu dem Basiswert beträgt der Preis des Optionsscheins nur einen Bruchteil. Der Anleger setzt daher nur eine vergleichsweise geringe Summe im Verhältnis zu den Terminkursen und somit auch zu den möglichen Preisausschlägen ein. Dies verleiht dem Optionsschein eine große Hebelwirkung (Leverage-Effekt).
Er reagiert grundsätzlich überproportional auf Kursveränderungen des Basiswertes. Dies hat zur Folge, dass er im Verhältnis zum eingesetzten Kapital während seiner Laufzeit höhere Chancen bietet. Die Hebelwirkung hat aber auch umgekehrte Wirkung und führt gleichzeitig auch zu hohen Verlustrisiken. Der Hebel auf den Kurs wirkt nämlich in beide Richtungen - also nicht nur positiv bei einer günstigen Kursentwicklung, sondern auch negativ bei einer ungünstigen Kursentwicklung.
Wird ein sehr hoher Hebel gewählt, d.h. im Verhältnis des Basiswertes nur ein geringer Preis verlangt, desto höher ist auch das Risiko, da bereits ein sehr geringer Preisausschlag zu einem Totalverlust führen kann. Die Hebelwirkung entfaltet sich besonders bei Optionsscheinen mit sehr kurzen Restlaufzeiten.
5. Preisbildung - Zeitwert
Der Kurs eines Optionsscheins wird nicht nur von den Kursveränderungen des Basiswertes bestimmt, sondern zusätzlich von einer Reihe weiterer Preisbildungsfaktoren (z.B.: Laufzeit des Optionsscheins oder Häufigkeit und Höhe von Kursschwankungen (Volatilität) des Basiswertes). Eine Wertminderung des Optionsscheins kann daher, allein wegen der Verkürzung der verbleibenden Laufzeit, selbst dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, da die verbleibende Spekulationszeit, in der Preisbewegungen eintreten können, geringer wird.
Je nach den Erwartungen, die die Marktteilnehmer bezüglich der künftigen Entwicklung des Basiswertes hegen, sind diese bereit, einen unterschiedlich hohen Betrag für den Optionsschein zu zahlen, der von dessen innerem Wert, d.h. dem Ertrag, den er bei seiner Ausübung erbringen würde, mehr oder weniger stark abweicht.
Der Zeitwert eines Optionsscheins unterliegt daher täglicher Veränderung. Dabei kann ein hoher Zeitwert die Gewinnerwartungen verringern bzw. das Verlustrisiko erhöhen. Gegen Ende der Laufzeit des Optionsscheins verringert sich der Anteil des Zeitwerts immer weiter, bis er schließlich null beträgt. Der Verlust vollzieht sich umso schneller, je näher der Verfalltag rückt. Daher sind Käufe von Optionsscheinen, die kurz vor dem Verfall noch über einen relativ hohen Zeitwert verfügen, mit besonderem Risiko verbunden.
Bei Optionsscheinen, deren Notierung unter ihrem inneren Wert liegt, können Sie als Anleger nicht darauf vertrauen, dass Sie mit dem Kauf eines solchen Optionsscheins einen risikolosen sicheren Gewinn erzielen.
6. Währungsrisiko
Ein zusätzliches Risiko entsteht, wenn das Geschäft in einer ausländischen Währung oder einer Rechnungseinheit abgewickelt wird (Währungsrisiko). Dieses Risiko besteht beispielsweise, wenn Sie einen Optionsschein erwerben, der in einer fremden Währung notiert wird. Ein Währungsrisiko kann auch bestehen, wenn im Falle der Ausübung des Optionsrechts die dann fällig werdenden Leistungen in einer zu Ihrer Heimatwährung fremden Währung oder Rechnungseinheit zu erbringen sind.
7. Einfluss von (Transaktions-) Kosten auf die Gewinnchance
Besonders bei Optionsscheinen müssen Sie die entstehenden Transaktionskosten berücksichtigen (Mindestprovisionen oder feste Provisionen pro Transaktion (Kauf und Verkauf) etc.). Sie sollten die entstehenden gesamten Kosten auch im Verhältnis zu dem Auftragswert betrachten. Ist der Auftragswert (Kurs des Optionsscheins mal Stückzahl) gering oder die Kostenbelastung hoch, kann eine Kostenbelastung entstehen, die im Extremfall den Wert der Optionsscheine um ein Mehrfaches überschreiten kann. lm Falle der Ausübung eines Optionsscheins können dann noch weitere Kosten entstehen. Die entstehenden Kosten können dabei erhebliche Auswirkungen haben und das Wesen der Spekulation erheblich verändern. Informieren Sie sich also vor Erteilung eines Auftrags über alle eventuell anfallenden Kosten und machen Sie sich deren Auswirkungen bewusst. Nur so können Sie die Kursveränderung errechnen, die beim zugrunde liegenden Basiswert bzw. beim Optionsscheinpreis eintreten muss, damit Ihre Position die Gewinnzone erreicht. Hierbei gilt:
Je höher die Kosten sind, desto später wird die Gewinnzone erreicht, der Kurs muss eine höhere Entwicklung vollziehen als bei geringen Kosten, da die Kosten erst am Markt verdient werden müssen, bevor Sie einen Gewinn realisieren können. Entwickelt sich der Kurs des Optionsscheins gegen die von Ihnen erwartete Kursentwicklung und Sie realisieren einen Verlust, erhöhen die Kosten den entstehenden Verlust nochmals.
Diese Risiken bestehen in jedem Fall und sollten von Ihnen bei der Durchführung der Spekulation beachtet werden. Sollten Sie Fragen haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden und diese mit uns klären.
F. Spezielle Risiken aus Finanztermingeschäften
Wenn jemand Finanztermingeschäfte abschließt, muss er zusätzlich die folgenden speziellen Risiken berücksichtigen. Ohne Kenntnis dieser bestehenden Risiken sollten keine Finanztermingeschäfte durchgeführt werden.
1. Risiken des Geschäfts
a) Die aus diesen Geschäften vom Kunden erworbenen befristeten Rechte können verfallen (Risiko des Totalverlusts) oder eine Wertminderung erleiden. Dies ist kein Ausnahmefall, sondern kommt per Saldo sogar überwiegend vor.
b) Das Verlustrisiko besteht bei gekauften Optionen in der aufgewendeten Optionsprämie und den erhobenen Kosten.
c) Bei anderen Finanztermingeschäften (Futures) und dem Verkauf von Optionen kann das Verlustrisiko nicht bestimmbar sein und kann auch weit über etwa gestellte Sicherheiten hinausgehen. Es können dann zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein. Leistet der Auftraggeber diese bei Anforderung nicht, muss er mit einer sofortigen Schließung seiner offenen Finanztermingeschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten Sicherheiten rechnen. Die dann auftretenden Verluste können zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit auch das übrige Vermögen erfassen, da das Verlustrisiko nie im Voraus bestimmbar ist.
d) Geschäfte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Dies gilt insbesondere für so genannte Verlustbegrenzungsaufträge (Stop Orders).
e) Ein zusätzliches Risiko entsteht, wenn die Geschäfte in einer ausländischen Währung oder einer ausländischen Rechnungseinheit abgewickelt werden (Währungsrisiko).
f) So genannte Spread- oder Kombinationsgeschäfte sind nicht notwendigerweise risikoärmer als Einzelpositionen.
2. Risiken von Transaktionskosten
a) Die Kosten für unsere Tätigkeit oder die anderer eingeschalteter Finanzdienstleister haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschäfte. Aufschläge, Disagien und Provisionen auf den oder neben dem Börseneinsatz beeinträchtigen die Gewinnchancen, da die Kosten erst durch eine entsprechende Preisentwicklung zugunsten des Kunden im Markt zurückverdient werden müssen.
Die zu entrichtende Kommission/Courtage kann bei Optionen mit einer geringen Prämie (z.B. Optionen aus dem Geld und/oder bei kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar größer sein als die zu zahlende Prämie. Der professionelle Börsenhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Terminmärkten bestimmt, berücksichtigt Transaktionskosten für private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich Chancen und Risiken nur in einer für den professionellen Börsenhandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung des professionellen Börsenhandels nicht berücksichtigt.
Je höher die Transaktionskosten sind, umso geringer werden deshalb etwaige Gewinnchancen. Bei wiederholter Spekulation nach der Realisierung anfänglicher Verluste ist ein positiver Verlauf der Gesamtspekulation so gut wie ausgeschlossen.
b) Erhöhung des Risikos bei Erstverlusten
Kommt es zu einem Erstverlust des Einsatzes, ist eine außerordentlich hohe Preisbewegung des Ausgangspreises eines Finanztermingeschäfts notwendig, um den finanziellen Ausgangspunkt wieder zu erreichen. Es ist vollkommen ungewiss, ob solche Preisbewegungen während der Laufzeit dieser Geschäfte vorkommen.
Bei erneuten weiteren Verlusten und bei Folgegeschäften können sich die zur Erlangung eines Per-Saldo-Gewinnes erforderlichen Marktbewegungen zu Höhen potenzieren, die nicht nur einen Gewinn am Ende der Spekulation ausschließen, sondern zwangsläufig zu endgültigen Verlusten führen.
c) Erhöhung des Risikos durch hohe Geschäftstätigkeit
Transaktionskosten können im Verhältnis zum Markteinsatz absolut zu hoch oder aber relativ zu hoch sein, und zwar aufgrund zu häufigen Ein- und Ausstiegs in und aus den Geschäften.
Dies kann seine Ursache in einer einseitigen Beratung des Kunden unter Bevorzugung der Provisionsinteressen des Beraters haben, der einen Anteil an den Provisionen erhält (Provisionsschinderei bzw. Churning). Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäft kalkuliert sind (z.B. Stop Order). Dies kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen führen, mit der Folge von immer neuem Anfall der Kosten, die dann den Einsatz auffressen, ohne dass erhebliche Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftraten. Gewinnchancen sind in solchen Fällen ausgeschlossen, Verluste durch Transaktionskosten vorprogrammiert.
d) Kreditkostenrisiko
Finanztermingeschäfte sind keine taugliche Kreditgrundlage. Sie sollten in keinem Fall mit Kredit finanziert werden. Misslingt die Spekulation, muss nicht nur der Kredit zurückbezahlt werden, sondern zusätzlich die Zinsen. Der Verlust wird dadurch nochmals größer.
3. Risiken in der Person des Vertragspartners und bei der Einschaltung von Dritten (Kontenbevollmächtigten)
a) Die onvista bank unterliegt der gesetzlichen Bankenaufsicht. Unsere Tätigkeit beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der erteilten Aufträge. Die onvista bank betreibt keine allgemeine Vermögensverwaltung und unser Service umfasst keine Anlageberatung.
b) Sofern Sie Dritte mit der Verwaltung Ihres Kontos aufgrund einer besonderen Handlungsvollmacht betrauen, können besondere Risiken auftreten. Durch die Vergütung des Dritten können die Geschäfte mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet werden, die eine Gewinnmöglichkeit nicht nur reduzieren, sondern auch ausschließen können. Sofern die Vergütung des Dritten umsatzabhängig von der Anzahl der getätigten Geschäfte abhängt, besteht die Möglichkeit, dass dieser allein im Eigeninteresse Geschäfte tätigt.
4. Unvermeidbarkeit der Risiken
Wenn Ihnen jemand erklärt, die obigen Risiken seien im konkreten Fall nicht vorhanden, so handelt er unbefugt.
Die obigen Risiken lassen sich weder durch Beratung noch durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch Computerprogramme sicher ausschließen, sondern bestehen in jedem Fall.
Sollten bei Ihnen noch Fragen bestehen oder Sie bestimmte Risiken nicht verstanden haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Wichtige Hinweise im Rahmen der Erteilung eines Überweisungsauftrages
- Der Ihnen im Webtrading / GTS angezeigte verfügbare Betrag berücksichtigt bereits Wertpapierverkäufe bspw. vom aktuellen und letzten Handelstag, obwohl deren tatsächliche Wertstellung (Valuta) noch nicht erreicht ist (i.d.R. der letzte und der aktuelle Handelstag). Bei Käufen und Verkäufen werden zudem Orderprovisionen, Börsengebühren, sonstige Gebühren sowie die Abgeltungssteuer nicht untertägig, sondern erst im Rahmen der tatsächlichen Abrechnung, i.d.R. am nächsten Handelstag, berücksichtigt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Gelddisposition, da ansonsten Sollzinsen / Überziehungszinsen anfallen können.
- Der Buchungsschluss ist an jedem Bankarbeitstag um 11:00 Uhr, Buchungen nach 11:00 Uhr werden am nächsten Arbeitstag gebucht. An Wochenenden sowie Bankfeiertagen finden keine Buchungen statt.
- Überweisungen können ausschließlich auf das im Rahmen der Eröffnung angegebene Referenzkonto ausgeführt werden (so genanntes Referenzkontoprinzip). Sofern Sie eine Änderung Ihres Referenzkontos wünschen, können Sie dies mit Hilfe des folgenden Formulars schriftlich per Post beauftragen: Formular für Änderungen bzgl. Referenzkonto
- Für Online-Überweisungen von Ihrem Verrechnungskonto auf das Referenzkonto gibt es bei der onvista bank ein Tageslimit, das standardmäßig auf einen Betrag in Höhe von 10.000€ voreingestellt ist. Übersteigt der gewünschte Überweisungsbetrag das festgelegte Limit, wird die Überweisung systemseitig abgelehnt.
Eine Änderung des Online-Limits können Sie jederzeit per unterschriebenen Formular vornehmen, Sie finden das notwendige Formular im Bereich „Service-Formulare-Auftragsformulare“. Bitte beachten Sie, dass Online-Überweisungen ausschließlich im neuen Webtrading erteilt werden können. Derzeit können Sie eine Online-Überweisung pro Tag ausführen. Sobald diese als "ausgeführt" angezeigt wird, steht Ihnen das Limit für eine neue Überweisung wieder zur Verfügung.
Um die Sicherheit weiter zu erhöhen haben wir für die Kommunikation zwischen Ihnen und uns einen so genannten "sicheren Kanal" eingerichtet. Sämtliche Fragen, Beschwerden, Support-Anfragen und Meldungen über Unregelmäßigkeiten oder Vorfälle im Zusammenhang mit Internetzahlungen werden zukünftig über diesen Kanal erfolgen. Sie können Ihre Nachrichten im neuen Webtrading im Bereich „Meine Nachrichten – Nachrichten“ einsehen und verwalten. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unseren Kundenservice in der Zeit von montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr telefonisch zu kontaktieren.
- Überweisungen auf ausländische Referenzkonten können telefonisch oder mittels des folgenden Formulars postalisch oder per Fax erteilt werden: Formular Überweisungsauftrag Ausland
onvista bank
Kontakt
Für alle Kundenbelange immer die richtigen Ansprechpartner