1. Was ist ein Freistellungsauftrag?

Seit 2009 sind Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne trotz Abgeltungsteuer mit einem Sparer-Pauschbetrag bis zur Höhe von 1.000 Euro (ledig) oder bis zur Höhe von 2.000 Euro (verheiratet) jährlich von der Einkommensteuer befreit. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag einreichen, können wir diesen beim Steuerabzug berücksichtigen. Somit können Erträge steuerfrei gutgeschrieben werden.

2. Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?

Bei der onvista bank ist es möglich, Ihren persönlichen Freistellungsauftrag direkt online zu erteilen, zu ändern oder zu löschen. Ebenfalls können Sie bereits heute einen zukünftigen Freistellungsaufrag für das nächste Steuerjahr einrichten.

Diese Möglichkeit steht Ihnen derzeit für Einzel-Freistellungsaufträge (bis 1.000 Euro) im Webtrading unter „Verwaltung“ in Ihren „Steuerdaten“ zur Verfügung.

Für eine Erteilung, Änderung, Löschung eines gemeinschaftlichen Freistellungsauftrags bitten wir Sie, weiterhin das Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ einzureichen. Bei diesem Formular handelt es sich um eine PDF-Datei, die Sie direkt nach dem Öffnen einfach und bequem beschriften und anschließend ausgefüllt ausdrucken können. Sobald dieses ausgefüllt und unterschrieben ist, kann es gerne per Mailscan an folgende Adresse gesendet werden: service@onvista-bank.de

3. Bis wann kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?

Da ein Freistellungsauftrag stets für das gesamte Steuerjahr (ab dem 01.01.) Gültigkeit besitzt, ist auch eine unterjährige Erteilung möglich. Ihr Freistellungsauftrag wird dann zum 01.01. hinterlegt. Wir bitten Sie daher, einen unterjährig zu berücksichtigenden Freistellungsauftrag bis Mitte Dezember eines Jahres einzureichen, damit eine Bearbeitung inklusive gegebenenfalls anfallender Steuerrückerstattungen im laufenden Jahr noch gewährleistet werden kann.

4. Bekomme ich bis zur Erteilung meines Freistellungsauftrages im laufenden Jahr die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet?

Reichen Sie einen Freistellungsauftrag nachträglich ein, kommt es gegebenenfalls zu einer Steuerrückerstattung (wenn zuvor Steuern abgeführt wurden). Können wir Ihnen Steuern erstatten, dann erhalten Sie zeitgleich einen entsprechenden Beleg in Ihre Postbox eingestellt. In diesem Dokument finden Sie dann alle Details.

5. Wo finde ich Informationen zum aktuellen Stand des Freistellungsauftrags?

Ihre persönlichen Steuerinformationen können Sie jederzeit im Webtrading unter „Verwaltung“ in Ihren „Steuerdaten“ einsehen. 

6. Wie kann ich meine NV-Bescheinigung bei der onvista bank hinterlegen lassen?

Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung übersenden Sie uns bitte im Original per Post. Wir werden diese anschließend in unserem System hinterlegen und für die gesamte Gültigkeitsdauer bei uns aufbewahren. Sollten Ihnen keine weiteren Originale vorliegen, so können Sie weitere Ausfertigungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

7. Bekomme ich zu viel bezahlte Steuern nach einreichen der NV-Bescheinigung erstattet?

Bei Einreichung einer NV-Bescheinigung kommt es gegebenenfalls zu einer Steuerrückerstattung (wenn zuvor Steuern abgeführt wurden). Die Erstattung erfolgt dann in der darauffolgenden Woche automatisch.

8. Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer (TIN)?

Die steuerliche Identifikationsnummer wurde allen in Deutschland gemeldeten Bürgern in einem persönlichen Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern mitgeteilt.

Sie finden die steuerliche Identifikationsnummer auch in Ihrem letzten Einkommenssteuerbescheid ganz oben auf jeder Seite.

Sollte Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer nicht mehr vorliegen, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.